AGB

Behandlungsvertrag

  1. Eine Behandlung erfolgt ausschließlich erst nach Erstellung eines Erstbefundes. Bei diesem Erstbefund verpflichtet sich der Tierhalter wahrheitsgemäße Angaben über den aktuellen Gesundheitszustand des Tieres zu machen. Bei Notterminen von noch nicht bekannten Tieren wird ein Kurzbefund über die notwendigsten Abfragen erstellt.
  2. Nach der Befunderstellung wird von Standfest Hundephysio- & Osteotherapie eine erste Einschätzung über den Verlauf der Behandlungen gegeben. Der Behandlungsablauf kann kurzfristig je nach Befinden des Tierpatienten geändert werden.
  3. Die Behandlung des Tieres wird in Anwesenheit und unter Einbezug des Tierhalters durchgeführt. Dieser hat auch während des Praxisaufenthaltes die Verantwortung für sein Tier. Das Herumlaufen des Tieres während Gesprächseinheiten ist vom Tierhalter so einzuschätzen, dass das Tier keinem Verletzungsrisiko ausgesetzt ist, keine Geräte zerstört werden und nicht im Praxisraum markiert wird.
  4. Standfest Hundephysio- & Osteotherapie ist berechtigt, die Durchführung einer Behandlung abzulehnen. Die erfolgt, wenn erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht die aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in einen Gewissenskonflikt bringen können. Der Honoraranspruch bleibt in diesem Fall für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bestehen.
  5. Für das Erreichen des Therapie- oder Trainingsziels kann keine Garantie übernommen werden. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tieres und den Möglichkeiten des Tieres, sowie seiner Rasse, seines Alters, seines Geschlechts und seinen körperlichen Voraussetzungen festgemacht. Ebenfalls werden in den meisten Fällen auch Hausaufgaben an die Besitzer zum Erreichen des Behandlungsziels mitgegeben, welche nicht kontrolliert werden können.

Behandlungstermine

  1. Termine sind telefonisch, persönlich oder per e-mail oder auch unter Zustimmung per WhatsApp zu vereinbaren. Die vereinbarten Termine sind durch den Tierhalter strikt und pünktlich einzuhalten. Verspätungen werden von der Behandlungszeit abgezogen.
  2. Der Tierhalter hat Termine die nicht eingehalten werden können mindestens 24 Stunden vor Termin, bei Standfest Hundephysio- & Osteotherapie, abzusagen. Bei Nichteinhaltung ist Standfest Hundephysio- & Osteotherapie berechtigt, dem Tierhalter den versäumten Termin zu 100% in Rechnung zu stellen, auch wenn dieser auf einen anderen Termin verschoben werden kann.
  3. 5er-Karten haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Kaufdatum, in dieser Zeit sind die Termine aufzubrauchen. Nicht genutze Termine verfallen nach Ablauf der Frist.

Honorar/ Bezahlung

  1. Es gilt die Standfest Hundephysio- & Osteotherapie aktuelle Preisliste, welche auf der HP und im Praxisaushang ersichtlich ist. Die erbrachte Leistung ist im Anschluss direkt in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
  2. 5er-Karten sind im Anschluss der ersten Behandlung in bar oder per EC zu bezahlen.
  3. Bei Abbruch der Behandlung durch den Tierhalter (mit und ohne Angabe von Gründen), besteht für Standfest Hundephysio- & Osteotherapie keine Verpflichtung einer Erstattung von zu viel gezahlten Behandlungseinheiten bei Serienkarten.
  4. Im Falle des Todes eines Tieres während einer laufenden und im Voraus bezahlten Behandlungsserie kann Standfest Hundephysio- & Osteotherapie aus Kulanz Teilbeträge zurückerstatten. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.

Stand Mai 2023 – die AGB´s werden automatisch angenommen, wenn nicht innerhalb der 1. Behandlung ein Widerspruch erfolgt.